Oft gestellte Fragen
Tourismusförderungstaxe
Taxpflichtig sind die Tourismusnutzniesser, d.h. juristische Personen und selbstständigerwerbende natürliche Personen aller Branchen, die im Haupt- oder Nebenerwerb, direkt oder indirekt vom Tourismus profitieren, sowie unter anderem Vermieter von Ferienwohnungen, die in der Gemeinde kraft persönlicher oder wirtschaftlicher Zugehörigkeit unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind.
Zuletzt aktualisiert am 03.08.2017 von TSO AG.